Angebot
Verhinderungspflege

Sie pflegen ein Familienmitglied zuhause und können selbst einmal ausfallen. Gründe dafür kann es viele geben:
Wenn vorübergehend Pflegezeiten überbrückt werden müssen, weil Sie nicht für Ihre*n Angehörige*n da sein können, haben Sie Anspruch auf Hilfe. Die Verhinderungspflege hilft Ihnen dabei.
In unseren familiären Wohngruppen haben wir ein Einzelzimmer für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege vorgesehen. Zusätzlich bieten wir auch (eingestreute) Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Doppelzimmer an. Dadurch können wir Ihnen bei rechtzeitiger Planung mit hoher Wahrscheinlichkeit eine sichere und professionelle Pflege und Betreuung für Ihre*n Angehörige*n anbieten, um Sie vorübergehend zu entlasten. Gerne nehmen wir Ihre*n Angehörige*n als willkommenen Gast in unserer Gemeinschaft auf.
In einer unserer Wohngruppen leben Sie in einer familiären Gemeinschaft gemeinsam mit anderen Senior*innen. Wir unterstützen Sie dort in Ihrer persönlichen Lebensgestaltung durch individuelle Pflege und Betreuung. Damit ermöglichen wir Ihnen größtmögliche Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit.
Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Unser erfahrenes Wohngruppenteam stellt sich auf die Gewohnheiten und Erwartungen unserer Kurzzeitpflegegäste ein. Feste Bezugspersonen schaffen Vertrauen, Sicherheit und Zugehörigkeit.
Unsere gepflegten Aufenthaltsräume regen zu beidem an: Zum gemütlichen Beisammensein und zu gemeinschaftlichen Aktivitäten. Im Mittelpunkt steht dabei neben der gemeinsamen Einnahme der Mahlzeiten eine ansprechende, lebendige Tagesgestaltung. Wir laden daher unsere Kurzzeitpflegegäste ein, den Tagesablauf nach ihren Interessen und Möglichkeiten mitzugestalten.
Und sollten Sie zwischendurch das Bedürfnis haben nach ein wenig Rückzug, so bieten unsere Zimmer Ruhe und Privatsphäre.
Bei Vorliegen eines Pflegegrade 2, 3, 4 und 5 stehen Ihnen für Verhinderungspflege von Ihrer Pflegekasse ein Zuschuss von bis zu 1.612,00 € pro Kalenderjahr für maximal 6 Wochen zu.
Weitere Informationen zur Verhinderungspflege und zu Heimentgelten finden Sie unter Preise und in unserem Downloadbereich.
Jetzt geschlossen
ÖffnungszeitenFrau Dagmar Nirrnheim09154 9195-0Mail senden
Pflege Hotline0800 6070110
Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind.
Merkblatt zur Kurzzeitpflege
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!
In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr individuelles Pflege- und Betreuungspaket, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.
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Muss ich pflegebedürftig sein, um Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen?
Wenn Sie nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus einen erhöhten Bedarf an Pflege und/oder hauswirtschaftlicher Unterstützung haben, der mit Angeboten der häuslichen Krankenpflege nicht ausreichend abgedeckt werden kann, gibt es die Möglichkeit einer „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“ gemäß §39c SGB V in einer stationären Einrichtung. Dies greift, wenn Ihre Pflegebedürftigkeit nicht über sechs Monate hinausgeht und Sie somit keinen Pflegegrad bekommen.
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ÖffnungszeitenFrau Dagmar Nirrnheim09154 9195-0Mail senden
Pflege Hotline0800 6070110
Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind.
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